Blaulicht

Undercover im Netz: Polizei nimmt Cybergrooming ins Visier

26. Juni 2026 um 10:15 Uhr
Undercover im Netz: Polizei nimmt Cybergrooming ins Visier
Foto: LKA Baden-Wüttemberg/KI-verbessert

Cybercrime-Ermittler gingen verdeckt in sozialen Netzwerken auf Spurensuche und konnten mehrere Tatverdächtige im Zusammenhang mit Cybergrooming identifizieren.

Im Rahmen anlassunabhängiger Internetermittlungen sind das Cybercrime-Zentrum der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg gemeinsam gegen das Phänomen Cybergrooming vorgegangen.

Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Laut einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW hatten bereits rund 24 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 8 und 17 Jahren in Deutschland Kontakt mit entsprechenden Anbahnungsversuchen.

Im Herbst 2025 waren speziell geschulte Ermittlerinnen und Ermittler des Landeskriminalamtes über mehrere Tage hinweg verdeckt in sozialen Netzwerken und Chatplattformen aktiv – sie gaben sich dabei als Minderjährige aus.

Auf Grundlage der geführten Chatverläufe konnten insgesamt zehn tatverdächtige Männer im Alter von 19 bis 47 Jahren identifiziert werden. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt (§ 176a StGB), der Verbreitung pornografischer Inhalte (§ 184 StGB) sowie des Besitzes kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB) eingeleitet. Im Falle einer Verurteilung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

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Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurden die Wohnungen von acht Beschuldigten in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt durchsucht. Dabei stellten die Einsatzkräfte zahlreiche Computer, Smartphones und weitere digitale Speichermedien sicher. Zwei weitere Tatverdächtige sind derzeit noch unbekannten Aufenthalts.

Die Ermittlungsbehörden warnen ausdrücklich davor, in solchen Fällen selbst aktiv zu werden oder eigene „Online-Ermittlungen“ durchzuführen. Dies könne strafbar sein und laufende Ermittlungen gefährden.

Stattdessen wird geraten, entsprechende Hinweise direkt an Polizei oder offizielle Meldestellen weiterzugeben.

Text: SSP · Quelle: LKA Baden-Württemberg

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